Neben dem Schutz durch die Haushaltsversicherung oder vorhandene Herstellergarantien können Sie für das Geräte auch spezielle Elektronikversicherungen abschließen.
Vorschläge:
Die Schule hat keine Pflichten oder Aufgaben bei Garantiefällen von Schüler*innen-Geräten. Eine Abwicklung von Schadensfällen erfolgt zwischen den Erziehungsberechtigten und Lieferanten (ACP: https://www.justedu.at).
Die reguläre Herstellergarantie (von zwei Jahren) wurde um weitere zwei Jahre verlängert, wodurch die Garantiezeit nun 4 Jahre beträgt.
Im Rahmen der Garantie sind im Regelfall technische Defekte abgedeckt, die ohne äußere Einwirkungen auftreten.
Beispiele für keinen Garantiefall:
Wichtig: Die tatsächliche Bewertung und Bearbeitung eines Garantiefalls erfolgt durch den jeweiligen Lieferanten (bei uns: ACP mit justedu.at) und die hier genannten Beispiele stellen lediglich Erfahrungswerte dar.