Geräteaustausch und Garantie

Wichtig: Die Schule hat keine Pflichten oder Aufgaben bei Garantiefällen von Schüler_innen-Geräten. Eine Abwicklung von Schadensfällen erfolgt zwischen den Erziehungsberechtigten und Lieferanten (ACP: https://www.justedu.at).

Die reguläre Herstellergarantie (von zwei Jahren) wurde um weitere zwei Jahre verlängert, wodurch die Garantiezeit nun 4 Jahre beträgt.

JustEDU - Portal für iPad-Probleme:

Vorgangsweise

1. Registrierung des Geräts auf https://www.justedu.at/
2. Erstellen eines Tickets
3. Es folgt eine E-Mail mit Anweisungen und Informationen (z.B. dass das iPad mittels Transportkoffer eines Paketdienstes ausgetauscht wird.)

Hier geht es zur Geräteregistrierung und Kontaktaufnahme:

Der jeweilige Lieferant verpflichtet sich für die gelieferten Geräte und das geräterelevante Zubehör (z.B. Stift, Tastaturcover, Netzgerät) für die eine “Send In”-Garantie gilt, diese entsprechend zu erfüllen. Selbstverschuldete Schäden können nach individueller Absprache mit dem Lieferanten ebenfalls von diesem kostenpflichtig repariert werden. Es kann aber auch selbst ein Anbieter gewählt werden. Wir empfehlen auch bei Reparaturen, die augenscheinlich keine Garantiefälle sind, mit dem jeweiligen Lieferanten in Kontakt zu treten, um sicher zu gehen, dass die Garantiezeit durch die Reparatur nicht erlischt. Ist das Gerät irreparabel beschädigt, muss ein neues Gerät durch die Erziehungsberechtigten beschafft werden. In Hinblick auf solche Fälle wird empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschließen. (https://digitaleslernen.oead.at/de/garantie-versicherung)

Versicherung

Neben dem Schutz durch die Haushaltsversicherung oder vorhandene Herstellergarantien das iPad können Sie für das Geräte auch spezielle Elektronikversicherungen abschließen. 

Vorschläge:

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